Grundstück bezahlt 1


Grundstück-2014-April-NordsichtVorletzte Woche hatten wir bereits die Bestätigung zur vorläufigen Eintragung ins Grundbuch erhalten mit entsprechender Rechnung vom Amtsgericht über die drei Posten „Eintragung eines Rechts Abt.II oder Grundpfandrecht, Ausdruck oder unbeglaubigte Kopie, Eintragung einer Vormerkung“. Letzte Woche kam die Bescheinigung der Gemeinde, dass kein Vorkaufsrecht vorliegt (selbstverständlich gegen Gebühr). Nach diesen Voraussetzungen haben wir heute das Geld fürs Grundstück überwiesen. Dazu hatte ich die entsprechenden Auszahlungsanweisungen der Bank ausgefüllt, eine für das Hauptdarlehen und eine für KfW 124, da dort am ehesten die Bereitstellungszinsen fällig wären. Nach telefonischer Rückfrage bei der Bank, konnte ich die Formulare sogar eingescannt als PDF per E-Mail senden und somit den Prozess beschleunigen. Nebenbei habe ich mir den Weg zu Post oder Briefkasten und das Porto gespart.
Eine kleine Verzögerung gab es noch aufgrund der Fälligkeitsmitteilung der Notarin, welche offiziell bestätigt, dass im Verkaufsablauf alles seine Ordnung hat und der Kaufpreis an den Verkäufer angewiesen werden kann. Die Bank und wir gingen davon aus, dass diese von der Notarin auch direkt an die Bank gesendet wird; sie ging aber nur an uns als Käufer. Also habe ich auch diese noch eingescannt und an die Bank gesendet. Damit waren alle Voraussetzungen erfüllt. In einigen Wochen werden wir daher auch als alleinige Besitzer im Grundbuch stehen.

Heute ist auch der Vorabzug des Architekten per Post bei uns eingetroffen. Dazu aber in einem anderen Beitrag mehr…


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