Die Post brachte uns heute ein Schreiben vom Amtsgericht. Wir sind nun im Grundbuch eingetragen und damit gehört das Grundstück endgültig uns. Diese letzte Rechnung zum Grundstückskauf vom Amtsgericht enthält die drei Posten (Kosten in absteigender Höhe): Eintragung eines Eigentümers oder von Miteigentümern, Katasterfortschreibungsgebühr, Löschung einer Vormerkung. Der Rechnungsbetrag ist ziemlich genau halb so hoch wie die erste Rechnung vom Amtsgericht zur Auflassungsvormerkung.
Der Kauf des Grundstücks lief insgesamt erfreulich reibungslos ab, zwischen Notartermin und engültiger Eintragung im Grundbuch lagen bei uns 15 Wochen, also knapp 4 Monate. Bezahlt haben wir das Grundstück 4 Tage nach dem Notartermin. Den Bescheid über die Grundwerwerbsteuer hatten wir gut einen Monat später.
Nochmal im Überblick die Schritte zum Grundstückskauf:
- Anforderungen an das Grundstück sammeln: Ort, Lage innerhalb des Ortes, Infrastruktur wie z.B. Verkehrsanbindung und Geschäfte, Kindergarten, Schule, Größe, Ausrichtung Himmelsrichtung, …
- Lage, Lage, Lage
- Priorisierung der Anforderungen
- Grundstückssuche
- Besichtigung des Wunschgrundstücks
- Grundbuchauszug einsehen, dass keine Wegerechte oder andere Lasten und Beschränkungen in der zweiten Abteilung im Grundbuch eingetragen sind
- Grundstücksreservierung (privat per Handschlag oder Vorvertrag, von Stadt/Gemeinde schriftlich)
- Finanzierung vorbereiten durch Aufnahme eines Kredits bzw. Baudarlehens
- optional: Bodengutachten vor Kauf, vor allem bei Unsicherheiten in Bodenbeschaffenheit zu empfehlen
- Notartermin mit Grundstücksverkäufer zur vorläufigen Eintragung ins Grundbuch (Auflassungsvormerkung)
- Notarkosten bezahlen (2% vom Grundstückspreis)
- Grundbuchvormerkung Gebühr an Amtsgericht zahlen
- Bescheinigung der Stadt/Gemeinde, dass kein Vorkaufsrecht vorliegt (selbstverständlich gegen Gebühr)
- Auszahlungsvoraussetzungen für Kredit erfüllen
- Grundstück bezahlen (bei Kauf über Makler unbedingt die Maklercourtage/Maklerprovision beachten, meist 5,95% des Kaufpreises
- Grunderwerbsteuer bezahlen (in Hessen 5% des Kaufpreises, ab 08/2014 6%)
- (Löschung der Auflassungsvormerkung und endgültige Eintragung des neuen Besitzers, keine Aktivität durch Käufer nötig, da durch Zahlung der Grunderwerbsteuer angestoßen, daher in Klammern)
- Endgültige Grundbucheintragung zahlen
Oha, das sind einige Punkte – nichts mit “so kaufe ich ein Grundstück in drei Schritten”. Es ist aber auch gut so, denn ein Grundstückskauf ist eine schwerwiegende und kostspielige Investition, vor allem wenn es als Hausbauplatz genutzt wird.
Vielleicht sollte man noch erwähnen, dass man vorher im Grundbuch nach den Wegerechte schauen sollte. Könnte ja sein dort steht, der Nachbar darf immer übers Grundstück fahren 😉
Danke für den Hinweis, Sebastian. Das haben wir in der Tat gemacht: eine aktuelle Kopie des Grundbuchauszugs eingesehen. Ich habe den Punkt in der Liste ergänzt.