So ein Haus kostet ja eine nicht gerade kleine Summe, das ist allseits bekannt. Die Tatsache, dass ein Kunde einen Hausvertrag mit Massa abgeschlossen hat, heißt nicht unbedingt, dass er ihn auch bezahlen kann. Daher gibt Massa das Haus erst in Produktion, wenn eine Finanzierungsbestätigung der Kundenbank über die vollen Kosten eingegangen ist. Dies ist 100%ig nachvollziehbar, zumal fast jedes Haus individualisiert ist – nicht zuletzt durch die Bemusterung – trotz des Begriffs Fertighaus. Alles rund um die Finanzierungsbestätigung ist auch im Massa Bauherren-Leitfaden erklärt, den ich hier verlinken würde, wenn er denn öffentlich zugänglich wäre. Macht aber nix, dafür erkläre ich es ja gerade. Nun sagt die Bank nicht einfach, „kein Problem, hier habt ihr die Bestätigung“, das wäre ja zu einfach. Wobei auch das wiederum verständlich ist, da sich die Bank damit verpflichtet, einen gewissen Betrag an Massa zu bezahlen. Daher möchte wiederum die Bank sicherstellen, dass der Kreditnehmer (also wir) mit dem ihm bereitgestellten Geld keinen Unsinn macht und es beispielsweise verprasst. Vielmehr muss zugesichert werden, dass das Geld zweckgebunden eingesetzt und ein entsprechender Gegenwert für die Bank geschaffen wird. Da es sich um ein Baudarlehen handelt – große Überraschung – für den Hausbau. Der Neubau dient der Bank schließlich als Sicherheit für den Kredit (Hypothek). Wie macht die Bank das? Ganz einfach, durch so genannte Auszahlungsvoraussetzungen. Diese sind (neben den eigentlichen unterschriebenen Verträgen) in unserem Fall folgende:
- SEPA-Lastschriftmandat (für Rückzahlung und Zinsen)
- KfW-Zusage mit Energieeffizienzberechnung
- Zweckerklärung von allen Eigentümern unterzeichnet
- Grundbuchauszug mit rangrichtiger Eintragung (alternativ Notarbestätigung über Grundschuldneueintragung)
- einfache Grundschuld-Bestellungsurkunde für die Grundschuldneueintragung
- Kaufvertrag in vollständiger Kopie: notariell beurkundeter Grundstückskaufvertrag
- Fälligkeitsmitteilung des Notars
- Rechnung Baufi: in Höhe des gewünschten Auszahlungsbetrags
- Bauwerkvertrag oder vom Architekten bestätigte Kostenaufstellung
- (zukünftig: Bautenstandsbericht gemäß dem auszuzahlenden Darlehensbetrag)
Erst wenn diese Auszahlungsvoraussetzungen vollständig erfüllt sind, zahlt die Bank Geld aus dem Darlehen aus. Analog dazu unterschreibt die Bank die Finanzierungsbestätigung für massa-haus auch erst nach Erfüllung aller Auszahlungsvoraussetzungen. Nach einigem Hin und Her, vor allem aufgrund einer Differenz in der Kostenaufstellung, hatten wir letzte Woche endlich alle Punkte erfüllt, so dass die Bank uns die unterschriebene Finanzierungsbestätigung zugesandt hat. Sie kam am Wochenende bei uns an und heute morgen habe ich sie wiederum per Post an massa-haus abgesendet. Vorher habe ich sie sicherheitshalber eingescannt und an unseren massa-Kundenbetreuer per Mail gesendet. Nun hoffen wir auf eine baldige Eingangsbestätigung, dass wir die Freigabe erhalten und endlich den Startschuss für die Erdarbeiten geben können. Die ersten auf dem Grundstück sichtbaren Veränderungen rücken also greifbar näher, es wird auch Zeit!
Zusammenfassung:
1. Bank gewährt Hausbaukredit
2. Kreditnehmer erfüllt Auszahlungsvoraussetzungen (kann auch an Stelle 3 oder 4 stehen)
3. Kreditnehmer füllt Finanzierungsbestätigung für massa-haus aus, unterschreibt und sendet an Bank
4. Bank prüft Auszahlungsvoraussetzungen und moniert ggf. fehlende Punkte (selbstverständlich per Post)
5. Nach Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen unterschreibt Bank Finanzierungsbestätigung und sendet sie an den Kreditnehmer
6. Kreditnehmer sendet Finanzierungsbestätigung an massa-haus
7. massa-haus erteilt Freigabe zur Produktion und informiert Kreditnehmer
Schalten Sie auch beim nächsten Mal wieder ein, wenn es heißt: „Klaus erklärt die Welt, wie sie Banken gefällt“ aus der Serie „Antje und Klaus bauen ein Haus“…