Letzte Woche standen mal wieder zwei Termine für unser Projekt „Wir bauen ein Haus“ an. Am Montag gab es das sogenannte „Baustellengespräch“ mit dem für uns zuständigen Projektleiter der Firma Glatthaar (diese Firma wird unsere Bodenplatte gießen) und einem Herren der Gemeindewerke (verantwortlich für den Trinkwasseranschluss). Beginn war um 16:30 Uhr am Grundstück – geplante Dauer ca. 1,5 bis 2 Stunden. Was allerdings irgendwie bei der Terminierung vom Radar verschwand, war das erste Gruppenspiel unserer Fußball-Elf in Brasilien! Und wenn man jetzt mal genau rechnet, dauert das Gespräch mindestens bis 18 Uhr!!! Mist, so ein Mist – wie mein Patenkind so gerne singt 🙂
Aber erst einmal zurück zum Gespräch: als erstes kam der Herr der Gemeindewerke zu Wort, der uns mit Informationen versorgte an welcher Stelle die sogenannte Mehrspartenhauseinführung (kurz MSH) durch die Bodenplatte treten soll, um dann formschön in der Ecke des Hausanschlussraumes (HAR) zu liegen. So kann er an einer Wand seinen Wasseranschluss inkl. Zähleruhr anbringen und die EVO ihre Panzersicherung an der anderen. Auch das Kabel der Telekom, welches schon einige Zeit bei uns in der Wohnung liegt, darf über diese MSH ins Haus geführt werden. Nur die Nahwärme braucht eine Extrawurst in Form eines eigenen Rohres. Ist vielleicht ein bisschen schüchtern? Die Frage war an dieser Stelle nur, wo dieses Extrarohr in die Bodenplatte eingeführt wird, da laut Plan des Architekten vor dem HAR eine Zisterne eingeplant war und diese dann der Enzelhauseinführung im Weg liegt! Also wurde dieser Punkt als Hausaufgabe vermerkt, um diesen am nächsten Tag mit dem Erdbauer zu besprechen (der zweite Termin in dieser Woche, s.u.).
Nachdem zum Thema Wasseranschluss alles soweit geklärt war, es war mittlerweile 17:20 Uhr, wurden weitere organisatorische Dinge zum Thema Baustelle und Bodenplatte besprochen. Zum Bespiel wo wir eine Pipibox herbekommen, warum Bauwasser so wichtig ist, wo wir die Betonreste entsorgen wollen, an welcher Stelle der Baustellenmüll gesammelt wird (ja, auch diese Themen mussten besprochen werden), wie die Unterkonstruktion der Bodenplatte aussehen muss (endlich mal ein essentieller Punkt), welche Unterlagen noch fehlen (immer noch die Finanzierungsbestätigung der Bank) und alle anderen Punkte, die ich jetzt vergessen habe. Dazu gab es ein Protokoll und zusätzliche Hausaufgaben für uns, die ich hier nicht weiter ausführen werde. Allerdings ein wichtiger Punkt war die Nachfrage nach der Baugenehmigung. Unser Hinweis, dass wir eine solche in schiftlicher Form nicht benötigen, da wir ein genehmigungsfreies Vorhaben haben, wurde so nicht akzeptiert. Also gut, eine Hausaufgabe ist also beim Bauamt anzurufen und die schriftliche Genehmigung einzuholen!
Mittlerweile war es 18:05 Uhr und wir standen immer noch am Grundstück; an sich kein Problem für uns, da wir im Nachbarort das Spiel schauen wollten, aber unser Projektleiter musste zurück in den Hunsrück und dazu an Mainz vorbei…bis heute habe ich leider noch keine Information, ob er je eines der 4 Tore in Echtzeit gesehen hat!
Nächster Tag, gleiches Projekt, Termin in Langenselbold beim Erdbauer. Dieser wurde uns von Herrn Stiller, unserem Verkaufsberater bei massa Haus empfohlen, und daher traf man sich in den privaten vier Wänden des Handwerkers, um einen Eindruck voneinander zu bekommen und alle relevanten Unterlagen zu übergeben, die für eine Angebotserstellung notwendig sind. Dank der Vorstellung seiner Firma wissen wir nun, dass wenn es irgendwo an der Baustelle klemmen und wir nicht weiterkommen sollten, Herr N. die passenden Leute kennt. Sollten wir also am Trockenbau oder den Fliesen scheitern, ein Anruf genügt und er vermittelt weitere Handwerker für die passenden Gewerke. Da aber alles seinen Preis hat, versuchen wir natürlich erst einmal vieles selbst zu stemmen, aber es ist immerhin ein beruhigendes Gefühl zu wissen, dass man Hilfe bekommen könnte.
Alle Informationen für ein Angebot, z.B. wie tief gebuddelt werden muss, wie die Unterkonstruktion der Bodenplatte auszusehen hat, welcher Schotter verwendet werden muss zum wieder Auffüllen der Baugrube (ich sag‘ nur EcoHit) und all diese für mich Böhmischen Dörfer, konnte Herr N. anhand des geologischen Baugutachtens und des gestrigen Protokolls ersehen und wird uns nun Dank dieser Infos ein Angebot erstellen.
Zudem wurden unsere Pläne etwas hin- und hergeschoben und -yeah!!!!- ich bekomme meine Zisterne in den Garten! Damit schlagen wir zwei viele Fliegen mit einer Klappe, denn die Zisterne liegt den Hauseinführungen nicht im Weg, ich habe das Wasser wo ich es brauche (im Garten und nicht vorm Haus) und durch die Einspeisung des Überlaufs in die Abwasserrohre des Hauses, sinkt die Gefahr einer dortigen Verstopfung. Wir müssen nur daran denken, dass wir die Fallrohre an der richtigen Stelle der Hauses montieren lassen. Sonst gibt es ein Problem und die Zisterne bleibt leer 🙂
Auch Herr N. fragte noch einmal nach der schriftlichen Baugenehmigung und auch hier wurde unser Einwand, dass es sich um ein genehmigungsfreies Verfahren handelt, nicht gelten lassen. Notiz an mich selbst: Mehr als dringend beim Bauamt anrufen und nachfragen!! Zu guter letzt haben wir noch eine Inspration für unsere Küche durch Herrn N. bekommen: ein Gaskochfeld ohne Gasanschluss. Wie das geht? Das haben wir uns auch gefragt, aber die Antwort ist so einfach wie genial: man versteckt die Gasflasche im Küchenschrank und verlegt den Schlauch, je nachdem wie weit die Gasflasche vom Kochfeld steht, im Estrich. Hmm…nochmals Notiz an mich: bei unserer Küchenplanerin nachfragen , ob wir ein 2-Stellen-Gaskochfeld platztechnisch in die Küche bekommen und informieren was der Spaß kostet.
So und hier nun die Antwort des Bauamtes, bei dem ich direkt am nächsten Tag angerufen habe, zum Thema schriftliche Baugenehmigung: Eine schriftliche Genehmigung gibt es nicht! Auf meine leicht panische Nachfrage, wie ich jetzt die Handwerker zum Arbeiten bekommen, beruhigte mich der wirklich freundliche Herr mit der Aussage, dass uns nichts passieren kann. Die Handwerker sollten wir verweisen auf §56 Abs. 3 der Hessischen Bauordnung
1 Die Bauherrschaft hat die erforderlichen Bauvorlagen bei der Gemeinde einzureichen und zeitgleich eine Zweitausfertigung der Bauaufsichtsbehörde zuzuleiten. 2 Eine Prüfpflicht der Gemeinde und der Bauaufsichtsbehörde besteht nicht. 3 Mit dem Vorhaben darf einen Monat nach Eingang der erforderlichen Bauvorlagen bei der Gemeinde begonnen werden. 4 Teilt die Gemeinde der Bauherrschaft vor Ablauf der Frist schriftlich mit, dass kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und sie eine Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauGB nicht beantragen wird, darf die Bauherrschaft bereits vor Ablauf der Frist nach Satz 3 mit der Ausführung des Vorhabens beginnen; von dieser Mitteilung hat die Gemeinde die Bauaufsichtsbehörde schriftlich zu unterrichten. 5 Will die Bauherrschaft mit der Ausführung des Vorhabens mehr als drei Jahre, nachdem die Bauausführung nach Satz 3 oder 4 zulässig geworden ist, beginnen, gelten Satz 1 bis 4 entsprechend.
Und sollte uns während der Bauphase jemand anzeigen, so liegen alle Unterlagen beim Bauamt wo eingesehen werden kann, dass wir uns an alles halten. Also gut…erste Hausaufgabe erledigt und um die Frage aus der Überschrift zu beantworten: baugenehmigungstechnisch also sofort, finanztechnisch vermutlich ab nächster Woche!