Nach wie vor trifft regelmäßig, fast täglich, Post zu unserem Hausbauprojekt ein (nicht jede ist so spannend, dass sie hier Erwähnung findet – heute erhielten wir z.B. auch wieder Post von der Telekom bzgl. des Netzanschlusses). Die beiden spannenden Briefe heute waren der Grunderwerbsteuerbescheid vom Finanzamt. Die Grunderwerbsteuer beträgt in Hessen aktuell 5% des Kaufpreises, in unserem Fall also 5% des Grundstückspreises. Schon ab August soll sie auf 6% erhöht werden (Hessen liegt damit gleichauf mit Berlin auf Platz 2, am teuersten ist die Steuer aktuell in Schleswig Holstein mit 6,5%).
Beim Kauf eines bebauten Grundstücks, sprich einer Bestandsimmoblie, müssen diese 5% auf Grundstück plus Haus gerechnet werden. Warum aber zwei Briefe? Die Grundsteuer wird gemäß Eintragung ins Grundbuch erhoben, da wir als Ehepaar Käufer sind, entsprechend anteilig für jeden von uns beiden die Hälfte. Mal sehen, ob das Finanzamt das durchschaut, wenn ich beide Hälften zusammen überweise…
Nachdem das Geld beim Finanzamt eingegangen ist, bestätigt es, dass dem Grundbucheintrag keine steuerlichen Bedenken mehr entgegenstehen. Es erteilt dann eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung. Daraufhin wird die Vormerkung des Käufers aus dem Grundbuch gestrichen und durch eine endgültige Eintragung ersetzt. Und genau das wird bei uns dann in einigen Wochen der Fall sein, wir werden hier natürlich berichten.
Der Grundstückserwerb geht also weiter reibungslos seinen Gang und wir warten nun noch auf die Baugenehmigung, dass es endlich richtig los gehen kann – diese kann jetzt maximal noch 2 Wochen dauern, da dann die 4 Wochen Maximalzeit des vereinfachten Bauntragverfahrens bzw. Genehmigungsfreistellung (auch Freistellungsverfahren oder Kenntnisnahmeverfahren) vorüber sind.
Pingback: Wie kauft man sich ein Grundstück | Heim am Main