Heute hatten wir zwei dicke C4-Umschläge in der Post. Einer ist von der Gemeinde, was uns große Hoffnung beim Öffnen bereitete. Doch die Freude war etwas verfrüht. Es handelte sich nicht um die Baugenehmigung sondern erst mal nur um die Entwässerungsgenehmigung der Gemeindewerke, im Fachjargon heißt das dann: „Für die in den Planunterlagen dargestellte Grundstücksentwässerungsanlage wurde, gemäß § 3 Absatz 4 Entwässerungssatzung (EWS) der Gemeinde […], die Genehmigung erteilt.“
Also eine weitere genommene Hürde; nun steht noch die eigentliche Baugehmigung aus, die hoffentlich bald erteilt wird.
Der Absender des zweiten Umschlags machte uns zuerst stutzig: „clayton Umwelt-Consult GmbH“. Kundige Leser und kombiniersichere Überschriftenleser wissen, was sich im Umschlag befand: Das Bodengutachten; auch hier die Fachbezeichnung: „geotechnischer Bericht für das Bauvorhaben“ bzw. auch „Baugrund- und Gründungsgutachten“. Schön ist übrigens auch der Firmenslogan: „clayton – Wir wollen, dass Sie an Boden gewinnen!“.
Das Gutachten wurde von der DFH Haus GmbH beauftragt, zu der massa haus gehört und ist im Leistungsumfang (Stichwort Bau- und Leistungsbeschreibung) enthalten. So weit sich das als Laie beurteilen lässt, scheint unser Boden unproblematisch zu sein. Wir haben demnach einen mit schwach schluffigem Sand aufgefüllten Boden ([SU]) mitteldichter Lagerung, darunter enggestufter Sand (SE). Die Eigenschaften von SU lesen sich: Auffüllung, Feinsand – Mittelsand, schwach schluffig, schwach kiesig, sehr schwach humos, schwach durchwurzelt, graubraun, mitteldicht. Für SE: Mittelsand, grobsandig, sehr schwach kiesig, hellbraun, mitteldicht. Noch weiteres Fachvokabular gefällig? Kein Problem: Das Untersuchungsgelände liegt regionalgeologisch im Verbreitungsgebiet quartärer Sedimente fluviataler Bildung. Abgerundet wird dies durch Bodenkenngrößen wie Bodenklasse nach DIN 18300 (wir haben Bodenklasse 3), Reibungswinkel φ (°), Kohäsion cal c´ (kN/m²), Steifemodul ES (MN/m²), Wichte cal γ (kN/m³) oder Durchlässigkeitsbeiwert kf (m/s). Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Geologen oder Geographen.
Auch im ersten Moment kurios: „Die Untersuchung der lokalen Kampfmittelsituation war nicht Gegenstand der aktuellen Beauftragung. […] Es liegen keine Erkenntnisse über eine mögliche Lage des Baugrundstückes in einem ehemaligen Kampfmitteleinwirkungsgebiet vor.“ Für Kriegsgebiete ist dieser Punkt hingegen gar nicht so trivial. Im zweiten Weltkrieg sind ja nicht gerade wenige Städte Opfer von Fliegerbomben geworden.
Abschließend empfiehlt das Gutachten die Durchführung von zwei Kontrollprüfungen zum Beleg der fachgerechten Umsetzung der Gründungsvorgaben sowie die Abnahme der Gründungssohle. Dies geschieht mit sogenannter „dynamischer Lastplatte“, um die erreichte Verdichtungsleistung sowie die Tragfähigkeit zu prüfen.
Die Erdarbeiten und Vorbereitung der Bodenplatte können nun also ohne weitere Besonderheiten geplant werden – und hoffentlich schon bald halten wir den nächsten C4-Umschlag aus dem Briefkasten in der Hand…