Notar-Termin: Gefahr des zufälligen Untergangs und anderes Vertragsvokabular 5


Wer kauft ein Grundstück, das ist klar,
muss zwecks Veträgen zum Notar.

So gereimt wie dieser pseudo-lyrische Einstieg lief auch unser Termin beim Notar. Um alle Unklarheiten zu beseitigen: Es lief wirklich sehr gereimt. Die Notarin hat, wie es ihre Aufgabe fordert, den kompletten 10-seitigen Vertragstext vorgelesen. Positiv aufgefallen sind ihre Erklärungen nach den meisten Absätzen, mit denen sie das Vertragsvokabular für Nicht-Juristen übersetzte. Außerdem ließ sie großzügig Spielraum für Nachfragen, den wir gerne für die ein oder andere Frage nutzten, zuvorderst für die nach dem zufälligen Untergang. Darauf konnten wir uns auch aus dem im Vorfeld zugesandten Entwurf des Vertrags keinen Reim machen (um das Motto nochmals aufzugreifen) und auch eine kurze Online-Recherche diesbezüglich hinterließ uns ziemlich ratlos. Vor Ort eisten wir uns davon durch fachkundigen Rat los und waren nicht mehr ratlos. Doch was verbirgt sich dahinter bloß? Das erklärt Antje im Kommentar.

Kaufvertrag_Notar

Im Anschluss an den Grundstücksverkauf haben wir (ohne Grundstücksverkäufer) direkt noch den Vertrag zur Eintragung der Grundschuld (nochmal 6 Seiten) fertig gemacht. So sparten wir uns einen zweiten Besuch beim Notar, da wir im Vorfeld die Finanzierung komplettiert hatten und die nötigen Bankformulare mitbrachten. Zwischendrin stellte sich noch heraus, dass die Notarin einige Jahre in Antjes Heimatort gewohnt hat, nur einige Häuser weiter.

Warum haben wir uns für dieses Grundstück entschieden, das über 60 km entfernt von unserem jetzigen Wohnort (an der Bergstraße) liegt? Wir wollen näher an unseren Familien und der alten Heimat sein, für Antje ist es deutlich näher zur Arbeit und für mich nicht dramatisch weiter (ca. 10 Min.). Daher war uns Bahnhofsnähe wichtig, es sind nur wenige Minuten (knapp 10) zum Bahnhof, die Schienen sind in Sichtweite, aber die Züge sind sehr leise und es fahren keine Güterzüge o.ä. Zudem sind die Straßenanbindung mit nahen Autobahnen sowie die örtliche Infrastruktur gut. Das kulturelle und Vereinsangebot sind reichhaltig und der Main ist nicht allzuweit entfernt. Nicht zuletzt liegt es in einem schönen Neubaugebiet, in dem wir schnell “Anschluss” finden werden und die Grundstücksverkäufer berichteten, dass die Nachbarn auch sehr nett sind. (Nachtrag: sind sie, wir durften sie inzwischen kennenlernen)

Der Grundstein für das Hausprojekt ist damit gelegt. Wobei – das ist das falsche Bild.
Besser: Der Grund liegt für uns bereit für Stein auf Stein. Hm, für ein Fertighaus auch nicht korrekt.
Der Grund liegt bereit für Bodenplatte und Holzständerwände. Das klingt ja unpoetisch. Ich schließe lieber mit einem Reim, der schließt diesen Beitrag schützend ein.

Der Grund liegt für uns bereit,
für aufregende Bauzeit!!!

 


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5 Gedanken zu “Notar-Termin: Gefahr des zufälligen Untergangs und anderes Vertragsvokabular

  • Antje

    Aaaaaaaaaalso….zufälliger Untergang bedeutet, der Main steigt aufgrund der Erderwärmung an und unser Grundstück ist landunter!

    Nee, mal im Ernst 🙂 Der Begriff kommt wohl wirklich aus der Schifffahrt (< mit 3 F!!!) und bedeutet, dass mit der Unterschrift unter dem Vertrag alle Rechte und Pflichten auf den Käufer übergehen. Sollte also das Schiff nach Vertragsunterzeichnung untergehen, muss trotzdem gezahlt werden. In unserem Fall bedeutet es, sollte zum Beispiel festgestellt werden, dass es doch Altlasten auf dem Grundstück gibt (die vorher so nicht bekannt waren), liegen die finanziellen Risiken bei uns! Und dem Verkäufer steht der volle Kaufpreis zu. Es sei denn der Käufer kann nachweisen, dass dem Verkäufer die Risiken vorher schon bekannt waren. Klar soweit? Sonst einfach noch mal nachfragen 😉

  • Vundc

    Hallo,
    Zwarist der Artikel schon was älter, aber ich probiere es dennoch.
    Was genau zählt unter den zufälligen Untergang/ zufällige Verschlechterung der Immobilie?
    Wäre es zufällig, wenn vor dem Gefahrenübergang festgestellt wird, das alle Wände im Haus nass sind und dadurch das Haus unbewohnbar ist?
    Dankeschön für deine Ausführung Antje
    Lg