Gemeinden besitzen zur Sicherung der Bauleitplanung das Vorkaufsrecht auf Grundstücke. Zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages ist eine Erklärung von der Gemeinde nötig, dass sie das Vorkaufsrecht nicht ausübt, eine sogenannte Vorkaufsrechtsverzichterklärung (Negativattest). Diese wird durch den beurkundenden Notar bei der Gemeinde beantragt und ist meist für den Erwerber gebührenpflichtig. Erst nach diesem Negativattest darf die Auflassungsvormerkung im Grundbuch vorgenommen werden.
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