Erst nach Erteilung einer Baugenehmigung darf mit einem Bauvorhaben begonnen werden. Typische Inhalte des schriftlich an die Gemeinde und Bauaufsichtsbehörde einzureichenden Bauantrags sind: Bauzeichnungen, Lageplan, Baubeschreibung, Berechnungen der Grundflächen und Raumvolumina, Technische Nachweise und Entwässerungsplan (-gesuch) bzw. Entwässerungsantrag.
Besonders bei Bauvorhaben, die nicht in ausgewiesenen Neubaugebieten liegen, empfiehlt sich das Stellen einer Bauvoranfrage.